Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler*innen,
aufgrund der aktuellen Situation kann leider der eigentlich für 13. Mai geplante Schnuppertag nicht stattfinden. Auch die schulärztliche Untersuchung konnte teilweise noch nicht durchgeführt werden. Sobald das Gesundheitsamt wieder entsprechende Kapazitäten hat, erhalten Sie mit Ihrem Kind eine Einladung. Leider kann auch der für 24.06.2020 geplante Informationsabend für Sie als Eltern der zukünftigen Erstklässler nicht durchgeführt werden.
Sie erhalten im Juni einen Brief mit allen wichtigen Informationen wie Materialliste, Namen der Klassenleitung und über den Ablauf des ersten Schultages am Dienstag, 18. August. Aktuell ist davon auszugehen, dass wir im kommenden Schuljahr 3 erste Klassen haben werden. Die Klasseneinteilung erfolgt gemeinsam mit den Bezugserzieher*innen, den Leitungen unserer Vorlaufkurse, den zukünftigen Klassenleitungen, sozial- und förderpädagogischen Fachkräften und mir. Ziel ist es ausgewogene und an den Bedarfen der Kinder orientierte Zusammensetzungen zu erreichen. Ich kann Ihnen nichts versprechen, aber wenn Sie Wünsche zur Klasseneinteilung Ihres Kindes haben, können sie diese gerne bis spätestens 20. Mai in schriftlicher Form in den Schulbriefkasten werfen. Ich weise bereits heute darauf hin, dass die Klasseneinteilung, die Ihnen dann schriftlich mitgeteilt wird, so bestehen bleibt und nicht mehr geändert wird.
Regelungen für Kann-Kinder
Wenn Ihr Kind nach dem 30.06.2014 geboren ist, besteht die Möglichkeit, dass es als sogenanntes „Kann-Kind“ im August 2020 eigeschult werden kann. Wenn Sie diese Einschulung im kommenden Schuljahr wünschen, ist es nötig, dies formlos bei mir als Schulleiter zu beantragen. Um einen möglichst umfassenden Eindruck von Ihrem Kind zu bekommen, werde ich Kontakt zu Ihnen und zur Kindertageseinrichtung aufnehmen. Falls es die erforderlichen infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zulassen, lade ich Sie und Ihr Kind zu einem Kennenlerngespräch in die Schule ein.
Die Entscheidung über die Einschulung von „Kann-Kindern“ wird eigentlich auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens getroffen. Wegen der Corona-Virus-Pandemie kann es sein, dass die Beteiligung des schulärztlichen Dienstes nicht möglich ist, da keine Untersuchungstermine vergeben werden können. In diesem besonderen Fall kann auf das schulärztliche Gutachten verzichtet werden. Sie erhalten in jedem Fall einen Brief von mir, in dem erklärt wird, ob Ihr Kind im August 2020 eingeschult werden kann.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist auch für das kommende Schuljahr möglich. Für den Fall, dass dies für Ihr Kind wünschen, bitte ich Sie, dies formlos bei mir als Schulleiter zu beantragen. Eine Zurückstellung erfolgt ebenfalls auf der bereits oben beschriebenen Grundlage der Beteiligung des schulpsychologischen und schulärztlichen Dienstes. Auch hier aufgrund der besonderen Situation kann auf das schulärztliche Gutachten verzichtet werden.
Um einen möglichst umfassenden Eindruck von Ihrem Kind zu bekommen, werde ich mit Ihnen, der Kindertageseinrichtung bzw. der Frühförderstelle und ggf. auch mit dem schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamts Kontakt aufnehmen. Sie erhalten auch hier in jedem Fall einen Brief von mir, in dem erklärt wird, ob Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Schulrechtlich ist es nach § 58 (3) auch möglich, dass Ihr Kind ohne Ihren Antrag vom Schulgesuch zurückgestellt wird.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zusammen mit unserer Schulsekretärin Frau Roßmeißl-Stierstorfer unter 0611- 314561 oder per E-Mail unter grundschule-sauerland@wiesbaden.de oder christian.busch@wiesbaden.de zur Verfügung.
Wir freuen uns als Schulgemeinde auf Sie und natürlich auf Ihr Kind.
Viele Grüße
Christian Busch, Schulleiter