Liebe Eltern der Viertklässler*innen,
der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute beschlossen, dass die Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufen vorläufig ausgesetzt bleibt. Hierzu gab es am späten Nachmittag eine entsprechende Mitteilung aus dem Hessischen Kultusministerium, die ich abgewartet habe, bevor ich mich an Sie wende.
Am Montag, 27. April 2020, und bis auf weiteres findet daher KEIN Unterricht statt.
Sie dürfen Ihr Kind auch NICHT freiwillig in die Schule schicken.
Die Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen findet weiterhin statt.
Wenn Sie berechtigt sind, Ihr Kind zur Notbetreuung zu schicken, bitte ich darum, mir umgehend unter christian.busch@wiesbaden.de oder unter 0611 – 314560 Bescheid zu geben.
Es ist weiterhin notwendig, eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers und eine tägliche Erklärung zur Gesundheit Ihres Kindes vorzulegen (Formulare im Anhang).
Ich entschuldige mich im Namen des Landes Hessen bei Ihnen für die Kurzfristigkeit der bereitgestellten Informationen.
Bei allen zu bewältigenden Herausforderungen habe ich mich gemeinsam mit den Lehrerinnen sehr auf Ihr Kind gefreut.
Wir werden natürlich auch weiterhin versuchen, Sie und besonders Ihr Kind bestmöglich zuhause zu unterstützen.
Nachdem am Montag die neuen Materialpakete zusammengestellt wurden, werde ich Sie über die gewohnten Kanäle darüber informieren, wann diese abzuholen sind.
Bitte behalten Sie die Nerven, bleiben Sie besonnen und versuchen Sie weiterhin auch Gutes in der aktuellen Situation zu sehen.
Ich stehe Ihnen sehr gerne weiterhin für Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich anzurufen. Gemeinsam finden wir Lösungen und nur gemeinsam schaffen wir es.
Herzliche Grüße Christian Busch, Schulleiter